Erziehungsbeistandschaft

Erziehungs­beistand­schaft

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.


Das ist das Aufgabengebiet und die Basis der Durchführung der Hilfe.


Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernstgenommen und gleichzeitig in seinem familiären und sozialen Umfeld gesehen.


Die Tätigkeit des Erziehungsbeistandes ist eine intensive soziale Einzelbetreuung, bei der die Wünsche der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, sowie die Mitwirkung der Familie und die Förderung der Eigeninitiative unterstützt werden.


Erziehungsbeistände werden eingesetzt, um gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen in deren gewohnten Umfeld Erziehungsprobleme zu überwinden. Sie sind Ansprechpartner in allen Alltagsfragen und bei Problemen in den Bereichen Schule, Familie, Freundeskreis und Freizeitgestaltung.


Wenn Konflikte mit dem Elternhaus vorliegen, fungieren sie als neutrale Ansprechpartner für das Kind oder den Jugendlichen und versuchen durch einen regelmäßigen Austausch mit den Familienangehörigen vorherrschende und auftretende Probleme zu lösen.


Anlass für die Aufnahme einer Erziehungsbeistandschaft können sein:

 

  • Entwicklungsauffälligkeiten,
  • Beziehungsprobleme,
  • Schul- /Ausbildungsprobleme,
  • Straftaten,
  • Suchtprobleme,
  • Trennung/Scheidung der Eltern

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine längerfristig angelegte Hilfsmaßnahme und dauert im Durchschnitt ein bis zwei Jahre.


Rechtsgrundlage: 

§ 30 SGB VIII

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