Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.
Das ist das Aufgabengebiet und die Basis der Durchführung der Hilfe.
Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernstgenommen und gleichzeitig in seinem familiären und sozialen Umfeld gesehen.
Die Tätigkeit des Erziehungsbeistandes ist eine intensive soziale Einzelbetreuung, bei der die Wünsche der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, sowie die Mitwirkung der Familie und die Förderung der Eigeninitiative unterstützt werden.
Erziehungsbeistände werden eingesetzt, um gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen in deren gewohnten Umfeld Erziehungsprobleme zu überwinden. Sie sind Ansprechpartner in allen Alltagsfragen und bei Problemen in den Bereichen Schule, Familie, Freundeskreis und Freizeitgestaltung.
Wenn Konflikte mit dem Elternhaus vorliegen, fungieren sie als neutrale Ansprechpartner für das Kind oder den Jugendlichen und versuchen durch einen regelmäßigen Austausch mit den Familienangehörigen vorherrschende und auftretende Probleme zu lösen.
Anlass für die Aufnahme einer Erziehungsbeistandschaft können sein:
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine längerfristig angelegte Hilfsmaßnahme und dauert im Durchschnitt ein bis zwei Jahre.
Rechtsgrundlage:
§ 30 SGB VIII
Adresse
SWAT Kinder und Jugendhilfe GbR
Marco Lüneberg und Meike Meyer
Haus zum Lüneberg
Ubbendorf 18
27318 Hilgermissen
Deutschland
Kontakt
Telefonnummer: 04251/9838411
Telefax : 04251/9837787
Handynummer: 0152/29189437
E-Mail: m.lueneberg@swat-kjh.de