
Stationäre Hilfen – Inobhutnahme
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche, die
sich in einer akuten Krisen- oder Gefährdungssituation befinden. Ziel ist es, ihnen schnell
einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie zur Ruhe kommen und verlässlich begleitet
werden. Grundlage hierfür ist § 42 SGB VIII.
In unseren Wohngruppen schaffen wir einen geschützten Rahmen, der Sicherheit,
Orientierung und Stabilität vermittelt. Während der Inobhutnahme werden die Kinder und
Jugendlichen von unseren pädagogischen Fachkräften rund um die Uhr begleitet und
individuell entsprechend ihrer jeweiligen Situation unterstützt.
Sowohl im Haus Ubbendorf als auch im Haus zum Lüneberg kann , sofern ein regulärer
Wohngruppenplatz frei ist, dieser flexibel als Inobhutnahmeplatz genutzt werden.
Dadurch können Kinder und Jugendliche auch kurzfristig aufgenommen werden, wenn ein
entsprechender Bedarf besteht.
Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem zuständigen Jugendamt und
unserem freien Träger, um die bestmögliche Versorgung und den individuellen Bedarf des
Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen.
Unser pädagogisches Team ist 24 Stunden am Tag erreichbar und kann bei freien
Kapazitäten kurzfristige Aufnahmen ermöglichen.
