Ein weißer Hintergrund mit ein paar Linien darauf

Stationäre Hilfen – Inobhutnahme

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche, die

sich in einer akuten Krisen- oder Gefährdungssituation befinden. Ziel ist es, ihnen schnell

einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie zur Ruhe kommen und verlässlich begleitet

werden. Grundlage hierfür ist § 42 SGB VIII.


In unseren Wohngruppen schaffen wir einen geschützten Rahmen, der Sicherheit,

Orientierung und Stabilität vermittelt. Während der Inobhutnahme werden die Kinder und

Jugendlichen von unseren pädagogischen Fachkräften rund um die Uhr begleitet und

individuell entsprechend ihrer jeweiligen Situation unterstützt.


Sowohl im Haus Ubbendorf als auch im Haus zum Lüneberg kann , sofern ein regulärer

Wohngruppenplatz frei ist,  dieser flexibel als Inobhutnahmeplatz genutzt werden.

Dadurch können Kinder und Jugendliche auch kurzfristig aufgenommen werden, wenn ein

entsprechender Bedarf besteht.


Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem zuständigen Jugendamt und

unserem freien Träger, um die bestmögliche Versorgung und den individuellen Bedarf des

Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen.


Unser pädagogisches Team ist 24 Stunden am Tag erreichbar und kann bei freien

Kapazitäten  kurzfristige Aufnahmen ermöglichen.