Inobhutnahme (ION) ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt. In Deutschland wird diese Maßnahme über § 42 SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII dar. Die Inobhutnahme ist eine schnelle und möglichst unbürokratische Maßnahme zugunsten des Kindes und dient als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Kinderschutz .
Sofern ein freier Platz zur Verfügung steht, ist eine Inobhutnahme nach SGB VIII §42 an 365 Tagen im Jahr möglich. Die Notrufnummer ist 24h besetzt.
Adresse
SWAT Kinder und Jugendhilfe GbR
Marco Lüneberg und Meike Meyer
Haus zum Lüneberg
Ubbendorf 18
27318 Hilgermissen
Deutschland
Kontakt
Telefonnummer: 04251/9838411
Telefax : 04251/9837787
Handynummer: 0152/29189437
E-Mail: m.lueneberg@swat-kjh.de