Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit

Gemeinsam für ein besseres Miteinander

Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche zum sozialen Lernen in Gruppen. Sie ist eine präventive Jugendhilfemaßnahme, die direkt im Lebensfeld der Kinder und Jugendlichen angesiedelt ist und die Kinder vor sozialer Ausgrenzung schützt. Sie beinhaltet eine Mischung aus themenorientierter Arbeit und freizeit- und erlebnisorientierten Aktivitäten in Gruppen.


Neben der Förderung der sozialen Kompetenz durch Trainingsangebote in der Gruppe erhalten die Kinder und Jugendlichen Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen und Probleme, ehe diese zu groß werden.


Zielgruppe

Soziale Gruppenarbeit bei der SWAT Kinder- und Jugendhilfe ist für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren gedacht, die Schwierigkeiten haben sich in einer Gruppe zurechtzufinden, die viel allein sind und keine Freunde haben, die in ihrer Entwicklung gefördert werden sollten, die oft Streit mit Gleichaltrigen haben und die Grenzen anderer überschreiten. Eine soziale Gruppe besteht aus 4 bis 8 Kindern.


Angebot

Soziale Gruppenarbeit bietet Kindern und Jugendlichen einen Rahmen, in dem sie lernen, mit Gleichaltrigen besser zurecht zu kommen, einen Freund/eine Freundin finden können, gemeinsam mit anderen einen Teil ihrer Freizeit gestalten, sich in ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln, die eigenen und die Grenzen der anderen besser wahrnehmen und respektieren lernen. 

Soziale Gruppenarbeit bindet die Eltern mit ein: Diese werden informiert, entwickeln gemeinsam Ziele für das jeweilige Kind, die erreicht werden sollen und bleiben in telefonischem Kontakt. Zum Schuljahresende wird die Entwicklung des Kindes ausgewertet und mit den Eltern entweder die Verlängerung der Unterstützung oder die Beendigung vereinbart.


Methoden

  • Projektarbeit, ausgerichtet an den Themen der Kinder und Jugendlichen 
  • spielerische Förderung der sozialen Kompetenzen Handlungsorientierung, z.B. Kochen, kreatives Gestalten
  • erlebnispädagogische Aktivitäten, z. B. Wandern, Klettern, Aktivspielplatz Reflexion 
  • Tiergestützte Angebote mit Pferden, Alpakas, Hunden etc.
  • Eltern- und Gemeinwesenarbeit


Rechtsgrundlage: 

§ 29 SGB VIII

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