
Die SWAT Kinder und Jugendhilfe GbR bietet mit dem „Haus zum Lüneberg“ eine stationäre Wohngruppe für 8 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts. Das Aufnahmealter liegt zwischen 5 und 12 Jahren. Ein Verbleib in der Einrichtung nach SGB VIII §34 ist bis zur Volljährigkeit möglich. Jungen Volljährigen besteht bei noch weiterem Hilfebedarf die Möglichkeit vorerst in der Einrichtung zu verbleiben, bis eine eventuell anstehende Anschlussmaßnahme gefunden wurde.
Inobhutnahme (ION) ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt. In Deutschland wird diese Maßnahme über § 42 SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII dar. Die Inobhutnahme ist eine schnelle und möglichst unbürokratische Maßnahme zugunsten des Kindes und dient als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Kinderschutz.
Eine tiergestützte Intervention mit Alpakas und Hunden kann sinnvoll sein bei:
- • Stress-Symptomen
- • Burnout-Syndrom
- • Ängsten unterschiedlichster Ausprägungen
- • Depressionen und Stimmungsschwankungen
- • Verhaltensstörungen
- • Störungen in zwischenmenschlichen Beziehungen
- • Trauerbewältigung
- • Downsyndrom
- • Autismus
- • Demenz
- • Suchtproblematiken