Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familie­nhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive Form ambulanter Hilfe. Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist.
Grundsätzlich ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskraft Zielsetzung dieser Hilfeart. D. h. die Familien sollen in den verschiedenen Bereichen des Alltagslebens gefördert werden. Durch das gemeinsame Entwickeln bestmöglicher Lösungen soll insbesondere die Fremdunterbringung der Kinder vermieden werden. Aus diesem Grund ist die Mitarbeit der ganzen Familie gefordert. 


Individuelle entwickelte Ziele innerhalb der Hilfe können sich auf folgende Aspekte beziehen:

  • die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
  • die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • die Stärkung des Selbstwertgefühls
  • die Stärkung der Konfliktfähigkeit
  • die Verbesserung der Beziehungen untereinander
  • die Auflösung von Isolation
  • die Entwicklung von Lebensperspektiven
  • die Unterstützung bei der materiellen Absicherung
  • die Kooperation mit Fachberatungsstellen

 

Die SPFH wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden kostenlos.


Rechtsgrundlage: 

§ 31 SGB VIII

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