Haus zum Lüneberg

Kinderhaus zum Lüneberg

Die SWAT Kinder und Jugendhilfe GbR bietet mit dem „Haus zum Lüneberg“ eine stationäre Wohngruppe für 10 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts. Das Aufnahmealter liegt zwischen 5 und 12 Jahren. Ein Verbleib in der Einrichtung nach dem SGB VIII §34 ist bis zur Volljährigkeit möglich. Jungen Volljährigen besteht bei noch weiterem Hilfebedarf die Möglichkeit vorerst in der Einrichtung zu verbleiben, bis eine eventuell anstehende Anschlussmaßnahme gefunden wurde.

Das Haus zum Lüneberg befindet sich mittig von Niedersachsen, wodurch trotz der ländlichen Umgebung größere Orte und Städte, wie beispielsweise Nienburg, Verden aber auch Bremen und Hannover schnell erreicht werden können. Das zweistöckige Gebäude verfügt über 10 Einzelzimmer. 


Neben den Gemeinschaftsräumen (Essküche, Wohnzimmer, Kreativraum) bietet das großzügige Grundstück mit mehr als 6300 Quadratmetern viel Platz zum spielerischen entfalten. Zudem bringt der angestellte Arbeitspädagoge für interessierte Kinder im Handwerksberuf seine Ressourcen ein.


Die größten Schwerpunkte unserer Arbeit beziehen sich auf das tiergestütze, sowie partizipative Arbeiten mit Kindern. Die Tiere leben direkt auf dem Hof der Wohngruppe und werden durch die Betreuer, Fachkräfte für Tiere und den Kindern betreut, gepflegt und versorgt. Der Umgang mit den Alpakas wird durch eine Fachkraft für Tiere oder durch geschultes pädagogisches Personal im Umgang mit Alpakas begleitet, so dass auch Einsteiger den Umgang mit diesen Tieren erlernen können.


Weitere Schwerpunkte können bei Interesse gerne erfragt oder in unserer Leistungsbeschreibung nachgelesen werden.


Das Grundstück, welches ursprünglich als Bauernhof genutzt wurde, greift auf die Ressourcen der Vergangenheit zurück. So finden auch weiterhin vielfältige Tiere wie beispielsweise Alpakas und Hühner ihren Platz. Auch die Bestandsobstbäume werden gepflegt und tragen einen Teil zur Nahrungsbeschaffung bei. Weitere Beetanlagen ergänzen dies. Diese ländliche Prägung spiegelt sich sowohl in der konzeptionellen als auch in der alltäglichen Arbeit wieder.


Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII 

Rechtsgrundlage der Unterbringung sind die §§ 27/41/42 in Ausgestaltung von § 34.

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