
Stationäre Hilfen – Haus zum Lüneberg
Das Haus zum Lüneberg bietet Kindern einen sicheren Lebensort, an dem sie Geborgenheit,
Orientierung und individuelle Förderung erfahren. Unsere stationäre Wohngruppe verfügt
über bis zu 10 Plätze für Kinder aller Geschlechter. Das Aufnahmealter liegt zwischen 5 und
12 Jahren. Ein Verbleib in unserer Einrichtung ist – entsprechend des individuellen
Hilfebedarfs – bis zur Volljährigkeit möglich
Unser Haus liegt in ruhiger, ländlicher Umgebung in Niedersachsen. Das großzügige
Grundstück mit seinem weitläufigen Außengelände bietet viel Raum zum Spielen,
Entdecken und gemeinsamen Erleben. Gleichzeitig sind Städte wie Nienburg, Verden,
Bremen und Hannover gut erreichbar.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die individuelle Entwicklung jedes einzelnen Kindes.
Wir gestalten den Alltag in einer verlässlichen Gemeinschaft, die Sicherheit, Orientierung
und Geborgenheit vermittelt. Dabei arbeiten wir bindungsorientiert, ressourcenorientiert
und partizipativ.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Wohngruppe ist die tiergestützte Pädagogik mit
unseren Alpakas. Die Tiere sind fester Bestandteil unseres pädagogischen Alltags und
eröffnen den Kindern vielfältige Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen, Vertrauen
aufzubauen und soziale Kompetenzen weiterzuentwickeln. Gemeinsam mit unseren
pädagogischen Fachkräften erleben die Kinder die Versorgung und Pflege der Tiere sowie
gemeinsame Aktivitäten in der Natur, wie beispielsweise Alpaka-Spaziergänge.
Die ländliche Umgebung und das großzügige Außengelände schaffen ideale
Voraussetzungen für Naturerlebnisse, Bewegung und gemeinschaftliche Aktivitäten.
Ergänzt wird unser pädagogisches Angebot durch alltagsnahe und praktische Tätigkeiten
auf dem Gelände. Dabei sammeln die Kinder wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Natur,
handwerklichen Arbeiten und kreativen Projekten. So entdecken sie eigene Interessen und
Fähigkeiten, erleben Selbstwirksamkeit und entwickeln Schritt für Schritt mehr
Selbstständigkeit.
Rechtsgrundlagen
• Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27, 34 SGB VIII
• Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII





